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Recht und völkisches Empfinden

Hello, Freunde der CSU,

wie nennt man, was sich außerhalb des Gesetzes bewegt? Verbrechen oder Faschismus? Was ist der Unterschied zwischen verbrecherischem und faschistischem Verhalten?

Der Faschist hält seinen Rechtsbruch für eine gute und heldenhafte Tat. Gesetzesparagrafen, so denkt er, sind für Schwächlinge und Duckmäuser. Faschist ist, wer sich als Herr über die Ausnahmen sieht, so hatte ein nationalsozialistischer Jurist formuliert.

Gott erließ Natur- und Moralgesetze – für seine Geschöpfe, nicht für sich selbst. Er selbst befindet sich außerhalb aller Gesetze. Naturgesetze verletzt er durch Wunder, Moralgesetze durch die Begründung, seine Heilsgeschichte nur durch schreckliche Taten vollenden zu können. Nur mit heiliger Gewalt könne das künftige Reich Gottes errichtet werden.

Insofern ist das Heilige die Urquelle des Faschismus oder des Totalitarismus. Gott erlässt Gesetze für andere, er selbst ist kein Moralist, kein Gutmensch oder Gutgott, kein lieber Vater im Himmel, kein Tugendbold. Dekalog und Bergpredigt sind für ihn keine Hindernisse, zu tun, was er anderen verbietet. Als himmlischer Vater fordert er von seinen irdischen Kindern, was er von sich selbst nicht verlangt.

Auch Verbrecher mögen Gesetze für falsch halten, sie werden aber nichts tun, um durch Putsch die Gültigkeit der Gesetze zu beseitigen. Gewöhnlich akzeptieren Verbrecher die Gesetze und die vom Gericht ausgesprochenen Strafen für ihre Verbrechen. Nicht selten sind ihre Taten die Folgen

unbewusster Strafbedürfnisse, um durch konkrete Strafen das Maß ihrer empfundenen Lebensschuld zu reduzieren.

Das Leben in christlichen Kulturen ist ein Leben in immerwährender Schuld – ohne benennbare unmoralische Taten. Erbsünde ist Erbschuld. Das unbewusste Dichten und Trachten des Menschen ist voller Schuld und Sünde – auch wenn der Mensch über seine Sünden keine Auskunft geben kann, weil sie in der verborgenen Tiefe seiner Seele nicht dingfest gemacht werden können: „Denn ich bin mir nichts bewusst, aber darum bin ich nicht gerechtgesprochen, vielmehr ist es der Herr, der mich richtet.“

Der Mensch sieht, was vor Augen ist, Gott sieht in das dunkle Herz. Gott ist das unbewusste Vorbild aller Psychoanalytiker, die sich anheischig machen, das Unbewusste ans Licht zu bringen – wozu der allwissende Schöpfer keine jahrelangen Sitzungen mit aufwendigen Gesprächen benötigt. Schon vor Erschaffung der Welt wusste er alles über die Welt.

Viele Zeitgenossen leiden unter unbewussten Schuldgefühlen und kennen nicht die Ursachen, weil sie die nachhaltigen Wirkungen der Religion unterschätzen und glauben, sie hätten sich schon lange von der Religion gelöst. Doch selbst, wenn es keinen einzigen Menschen mehr auf der Welt gäbe, der bewusst an den christlichen Gott glaubte: die Nachwirkungen des toten Gottes werden noch lange auf dem Gemüt der Menschen lasten.

Sie glauben, Schuld auf sich geladen zu haben, indem sie Gott entsorgt oder getötet hätten. Nietzsche beschreibt die Spätfolgen des Gottesmordes bei den Europäern:

„Wohin ist Gott?“ rief der tolle Mensch, „ich will es euch sagen!

Wir haben ihn getötet – ihr und ich!

Wir sind seine Mörder! Aber wie haben wir das gemacht?

Wie vermochten wir das Meer auszutrinken?

… Dies ungeheure Ereignis ist noch unterwegs und wandert – es ist noch nicht bis zu den Ohren der Menschen gedrungen. Blitz und Donner brauchen Zeit, das Licht der Gestirne braucht Zeit, Taten brauchen Zeit, auch nachdem sie getan sind, um gesehen und gehört zu werden. Diese Tat ist ihnen immer noch ferner als die fernsten Gestirne – und doch haben sie dieselbe getan!“ – Man erzählt noch, dass der tolle Mensch desselbigen Tages in verschiedenen Kirchen eingedrungen sei und darin sein Requiem aeternam deo angestimmt habe. Hinausgeführt und zur Rede gesetzt, habe er immer nur dies entgegnet: „Was sind denn diese Kirchen noch, wenn sie nicht die Gräber und die Grabmäler Gottes sind?“

Wenn säkular bedeuten soll, von keinem Gott gebrandmarkt zu sein, leben wir in keinem säkularen Zeitalter. Unabhängig von Glaubensbekenntnissen leben wir in politisch gewordenen christlichen Hardcore-Strukturen. Der Gottlose schädigt beim Autofahren die Natur wie der Jünger Jesu, der zu seinem Herrn betet: Komm, ach komme bald, vernichte die alte Natur und schaff eine neue.

Es sind die Verteidiger Gottes, die am meisten von säkularen Zeiten bramarbasieren: an den Schäden der Neuzeit wollen sie nicht schuldig sein. Schuld haben immer die Gottlosen, die über ihr Schicksal autonom entscheiden wollen.

Verbrecher sind sensible Menschen, die am wehrlosesten sind gegen untergründige Schuldgefühle, zu denen sie Taten erfinden müssen, um ihre Selbstbestrafungen zu verstehen. (Siehe „Geständniszwang und Strafbedürfnis“ von Theodor Reik)

Vergleicht man den Anteil der Verbrecher und Gefängnisinsassen christlicher Zivilisationen mit denen naturnaher Völker, muss man im Boden versinken. Welche Kulturen der Geschichte haben je solch einen Ausstoß von Menschen produziert, um sich auf deren Rücken den Leumund der Gesunden und Moralischen zu verleihen?

Christliche Kulturen sind Spaltpilze. Die Erwählten gegen die Verworfenen, die Reichen gegen die Armen, die Eliten gegen den Plebs, die Moralischen gegen die Verkommenen. Wer kann sich hierzulande gut fühlen, wenn er sich nicht mit Versagern vorteilhaft vergleichen kann? Die Differenz macht den Menschen:

„Der Pharisäer stand für sich und betete so: Ich danke dir, Gott, dass ich nicht bin wie die andern Leute, Räuber, Betrüger, Ehebrecher oder auch wie dieser Zöllner. Ich faste zweimal in der Woche und gebe den Zehnten von allem, was ich einnehme. Der Zöllner aber stand ferne, wollte auch die Augen nicht aufheben zum Himmel, sondern schlug an seine Brust und sprach: Gott, sei mir Sünder gnädig!“

Lazarus hätte keinen Spaß im Himmel, wenn er den Reichen nicht in der Hölle schmoren sähe. Die Tycoons würden ein freudloses Leben zwischen ihren Schätzen führen, wenn sie nicht die vielen Überflüssigen erlebten, die sich sorgen und mühen müssen und von ihrer Gunst abhängig sind. Vive la difference. Erst polare Unterschiede und Schwarz-Weiß-Kontraste machen das Leben lebenswert – solange man zur Fraktion derer gehört, die im Lichte stehen.

Womit wir elegant beim Ex-Minister Hans-Peter Friedrich angekommen wären, der sich in öffentlicher Rede außerhalb des geltenden Gesetzes stellte. Ist er ein Verbrecher oder ein Faschist? Die CSU solidarisiert sich mit dem Gesetzes-Ignoranten: ist sie eine verbrecherische oder präfaschistische Polithorde?

Ob Friedrich real gegen Gesetze verstieß, überlassen wir dem Staatsanwalt. Hier interessiert nur, was er sagte.

„Wenn es ein Gesetz gibt, das einen zwingt, nicht Schaden vom deutschen Volk, von der Politik von Amts wegen abzuhalten, dann muss man dieses Gesetz sofort aufheben.“ Für ihn stelle sich vor allem die Frage: „Wieso bist du eigentlich derjenige, der zurücktreten muss, wo du nur deine Pflicht gemacht hast?“ Er selbst habe bloß „meinen Job gemacht.“ (DER TAGESSPIEGEL)

Sollte er als Innenminister nicht die Rechtslage kennen? Sollte er nicht daran interessiert sein, das Recht strictissime zu beachten? Gibt es ein Recht, die Interessen politischer Verbündeter zu unterstützen – wenn bestehende Gesetze dadurch verletzt werden? Gibt es eine übergeordnete Pflicht zur Nichtbeachtung von Gesetzen? Friedrich wollte „das Ansehen Deutschlands wahren“ – indem er die Gesetze Deutschlands ignoriert?

„Souverän ist, wer über die Ausnahme bestimmt,“ so die Devise faschistischer Juristen. Inzwischen wird der souveräne Pflichtmensch in seiner Heimat als Held gefeiert. Unbemerkt hat faschistisches Rechtsdenken Einzug in die Gehirne mächtiger Deutscher gehalten.

Wir leben in Zeiten einer immer dreister werdenden Gegenaufklärung. Vernunft und Aufklärung beachten das Gesetz, solange es vom Gesetzgeber nicht verändert worden ist.

Sokrates hielt den Spruch seiner Richter für falsch und wehrte sich gegen seine Verurteilung mit geschliffenen Argumenten – siehe seine Verteidigungsrede –, dennoch akzeptierte er den Schierlingsbecher, obgleich er aus Athen hätte fliehen können. Er wollte das Gesetz ehren, auch wenn es ihn ungerecht selber träfe.

Es gibt auch übergesetzlichen Notstand. Hitler hätte man auf der Stelle erschießen müssen, auch wenn es das BGB verbietet. Die Konsequenzen hätte man auf sich nehmen müssen.

Der Notstand rechtfertigt sich durch eine Normalität, die noch nicht realisiert ist, durch politisches Tun aber hergestellt werden müsste. Jedes Gesetz hat Lücken und Ungereimtheiten und muss kontinuierlich widerspruchsfreier werden. Im Notstand setze ich auf zukünftige Korrektur oder Komplettierung des Gesetzes, das meine übergesetzliche Tat im Nachhinein rehabilitiert.

Das ist eine schwierige Entscheidung und jeder muss in Pro und Contra mit sich zu Rate gehen. Doch Notstände sind selten und bestätigen die Regel.

Deutsche stürzen sich bei Debatten sofort auf prekäre Ausnahmen, um normale Regeln missachten zu dürfen. Das wird doch nicht mit ihrer unbewältigten Vergangenheit zu tun haben?

Friedrich maßt sich nicht nur an, willkürlich über Gesetzen zu stehen. Er schmäht zudem seine Kritiker als Winkeladvokaten und Rechtsverdreher. Wörtlich: „Ich kann das gar nicht verstehen, wie man das anders sehen soll, es sei denn, man ist Winkeladvokat oder Rechtspositivist.“

Erstaunlich, wenn auch typisch für das Niveau rechtlicher und intellektueller Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit, dass kein Nachrichtenredakteur es für nötig hielt, den Begriff „Rechtspositivismus“ zu klären. Wusste der Bayer, wovon er sprach – oder klang der Begriff nur wie Rechtsverdreher, dass er ihn ungeklärt benutzte?

Machen wir uns schlau bei Wiki:

„Rechtspositivismus bezeichnet eine Lehre innerhalb der Rechtsphilosophie bzw. Rechtstheorie, welche die Geltung von rechtlichen Normen allein auf deren positive Setzung („kodifiziertes Recht“; normativer Rechtspositivismus, z. B. Hans Kelsen) oder/und ihre soziale Wirksamkeit (soziologischer Rechtspositivismus) zurückführt. Dies bedeutet, dass eine notwendige Verbindung zwischen Recht und Gerechtigkeit abgestritten wird.“

Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich schon lange nicht mehr – leider. (Deutsche Wissenschaftstexte schüchtern sofort mit begrifflichen Anfangsbombardements und imponierenden und/oders ein.)

Kann es Recht ohne Gerechtigkeit geben? Das Recht gilt, weil es gilt? Weil es „positiv gesetzt“ ist? Papa, warum soll ich schon wieder die Treppe putzen? Weil ich es positiv gesetzt habe. Basta.

Nichts an der positiven Setzung ist positiv. Es ist ein willkürlich autoritärer – wenn man will: despotischer – Akt. (Die Redewendung vom positiven Setzen stammt von Fichte, dessen Ich das Nicht-Ich „setzt“. Auf Deutsch: der (deutsche) Mensch dominiert nach Belieben den Rest der Welt.)

Kann es in einer Demokratie solche lächerlich-willkürlichen Gesetze geben? Wer nimmt sich das Recht, das Recht nach Lust und Laune zu setzen? Müssen Gesetze nicht – wie alle relevanten Vorgänge – vom Volk debattiert werden, sodass die gewählte Legislative den rechtlichen Willen des Volkes adäquat umsetzen kann?

Bei uns ist Recht – wenn es nicht noch aus Bismarcks Zeiten oder gar von den Nationalsozialisten stammt – die Sache ungewählter Gelehrter, die riesige Kommentare zum Grundgesetz oder BGB verfassen. In Schulen gibt’s nicht den Hauch rechtlich-philosophischer Debatten.

Der deutsche Historiker Friedrich Meineke hat kurz nach Kriegsende in seinem bitteren Buch „Die deutsche Katastrophe“ die Frage nach den Ursachen der Katastrophe gestellt. War der in der Weimarer Republik hoch angesehene Rechtspositivismus nicht mitschuldig am Heraufkommen der Misere? Kann ein in der Luft hängendes Basta-Recht die Umtriebe gewalttätiger Basta-Schergen bekämpfen – oder begünstigt es gar die drohende Amoral rechtwinkliger Übermenschen?

Rechtspositivisten bestreiten, dass Moral und Recht zusammenhängen. Holla, die Waldfee. Hat Moral nicht die Aufgabe, zu sagen, was sein und was nicht sein soll? Hat Recht nicht dieselbe Funktion?

Der Weimarer Rechtspositivismus war durchweg von Nietzsche beeinflusst. Von seiner Formel: das Böse ist das Beste, das Beste darf durch keine Moral gefesselt werden. Über- und Herrenmenschen entscheiden aus ihrem willkürlichen, unberechenbaren und irrationalen Instinkt.

Argumente – keine! Logik – ausgeschlossen! Diskurs – lächerlich! Wer die Macht hat, bestimmt das Recht – Punktum! Der Nationalsozialismus hat den Rechtspositivismus – der in der Weimarer Republik noch gezähmt war – erst zur vollen arischen Entfaltung gebracht.

Das Gegenstück zum Rechtspositivismus ist die Lehre vom Naturrecht, identisch mit dem Recht der Vernunft. Denn Natur – nicht im christlichen, sondern im griechischen Sinn – ist die Quelle der Vernunft. Der Mensch kann vernünftig sein, weil er ein Naturwesen ist. Indem er seine Vernunft lernend und erkennend entfaltet, dankt er Mutter Natur für ihre überschwängliche Gabe.

Gegen dieses Naturrecht hat man eingewendet (Ernst Topitsch), dass Natur keine Soll-Sätze erlassen kann. Sie sage nur, was ist. Aus dem Ist ließen sich keine Soll-Sätze ableiten (Naturalistischer Fehlschluss).

Das ist der typische Unfug von Leuten, die den Menschen nicht als Naturwesen betrachten (obgleich Topitsch mal als der Atheist der Nation galt). Die natürliche Vernunft des Menschen sagt ihm, was ist und was sein soll. Der Mensch entscheidet über sein moralisches und rechtliches Sollen. Da er ein Naturwesen ist, spricht aus ihm die Natur, die sehr wohl in der Lage ist, Soll-Sätze von sich zu geben.

Natur hat nicht nur mit Ist-Zuständen zu tun. Unmissverständlich sagt sie, dass die Ist-Zustände sein sollen – es sei, sie verändert sich selbst. Was natürlich ist, soll natürlich bleiben.

An dieser Stelle hört man altbekannte Hassgesänge auf die Natur. Ist Natur nicht böse und grausam? Müsste der Mensch, wenn er dem Naturrecht folgt, nicht ein böses und grausames Recht folgern?

Muss er nicht. Schon die Griechen hatten zwei sich völlig widersprechende Naturrechte: das brutale Naturrecht der Starken und – was heute regelmäßig unterschlagen wird – das Naturrecht der Schwachen, der Ursprung der heutigen Menschenrechte.

Selbst wenn Natur grausam wäre – sie ist das Gegenteil –, wäre der Mensch nicht zur Grausamkeit verpflichtet. Aus allem, was Natur ihm anbietet, kann er auswählen, was im menschlichen Revier gelten soll. Alles prüfet, das Beste behaltet: das ist Natur.

Humanität ist kein unnatürliches Verhalten. Es verstößt gegen keine einzige Regel der Natur, ihre Geschöpfe optimal zu schützen und zu bewahren. Wozu auch die Grundregel gehört: Natur ernährt sich durch sich selbst. Eine andere Natur ist nicht denkbar.

Hätte Friedrich sich auf das Vernunftrecht berufen, dann hätte er die Unvernunft – die autoritäre, bloße „Setzung“ – des bestehenden Gesetzes erst nachweisen müssen. Wie hätte er das tun können, wenn er das Recht gar nicht kennt? Zudem hätte er seine gewählten Kollegen erst auffordern müssen, das bestehende schlechte Gesetz zu ändern, damit er seiner gefühlten Pflicht nachkommen kann.

Hat er alles nicht. Friedrich argumentierte nicht, er erklärte nichts. Er dekretierte und setzte positiv. Was er angriff, tat er selbst. Er berief sich auf sein rechtliches Bauchgefühl.

Das Recht aus dem Bauch gehört der dritten Rechtsschule an, die wir in Deutschland haben. Es ist die historische Rechtsschule, begründet von dem führenden Rechtsphilosophen der Romantik, dem Herrn Friedrich Karl von Savigny. Wie die Romantiker die Vernunft der Aufklärung ablehnten, so lehnte der hochgelehrte Rechtsprofessor die Vernunft als Grundlage des Rechts vollständig ab.

Savigny war „die Reaktion gegen den Rationalismus des 18. Jahrhunderts auf dem Gebiet der Jurisprudenz; durch seine Arbeit sei die ganze Denkweise des 18. Jahrhunderts überwunden worden.“ Er zeigte, „dass Geschichte nicht etwa totes Wissen um vergangene Dinge, sondern die Lehrmeisterin für eine tätige Gegenwart ist und dass sie die Rechtswissenschaft belebt und erweitert.“

Das Recht darf nicht auf abstrakten und rationalen Merkmalen beruhen, die mit dem realen Leben der Nationen nichts zu tun haben. „Das Recht hat kein Dasein für sich, sein Wesen ist das ganze Leben der Menschen selbst.“ Wozu die nationale Geschichte des Volkes gehört. Das Recht eines Volkes muss individuell-völkisch sein. Der Bauch des Volkes ist sein gesundes völkisches Rechtsempfinden.

Wen wundert es, dass die Nationalsozialisten sich auf ihr völkisches Gefühl beriefen, um ihre Grausamkeiten zu rechtfertigen? Arier hatten ein arisches Rechtsempfinden, das keinen rationalen Argumenten zugänglich war.

Das nationalsozialistische Recht war eine weltvernichtende Mischung aus rechtspositivistischen und rechtshistorisch-völkischen Ursprüngen. Autoritär und selbstherrlich setzten sie ein Recht, das ihrem rassisch-unfehlbaren Empfinden entsprach.

Friedrich erweckte den Eindruck, dass sein Rechtsgefühl seinem gesunden bayrischen Bauch entstamme und deshalb nicht irren könne. Recht ist, was ein kerniger Bayer als Recht empfindet.

Der Vormarsch der Gegenaufklärung geht seinen völkischen Gang.