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Sonntag, 14. Oktober 2012 – Naturrecht

Hello, Freunde des Rechts,

die TAZ hat ein Pro und Contra zum Beschneidungsgesetz veröffentlicht. Viele Aspekte und Probleme werden übereinander getürmt oder durcheinander geworfen. Eine Rechtsdebatte hat bis jetzt noch nicht stattgefunden.

Es gibt medizinische Differenzen. Deutsche Mediziner sehen die Sachlage anders als ihre amerikanischen Kollegen und widersprechen deren These, Beschneidung sei ungefährlich, ja eine Vorbeuge gegen gewisse Krankheiten.

Dass Wissenschaftler sich streiten, ist wissenschaftlich. Dennoch verwundert der Eindruck, als ob es nationale Medizinschulen mit unterschiedlichen Philosophien gäbe. Liegt es daran, dass es wesentlich mehr amerikanische Männer gibt, die beschnitten wurden als deutsche und die Verteidigung der nationalen Praxis eine psychologische – oder gar religiöse? – Rolle spielt?

Unbestritten scheint die These, dass Beschneiden dem puritanisch-sexualfeindlichen Zweck diente, die heranwachsenden jungen Männer am Onanieren zu hindern. Ob der koitale Lusteffekt bei beschnittenen oder unbeschnittenen Männer höher ist: diese Frage ernsthaft stellen kann nur jemand, der den Menschen als rein physiologische Reiz-Reaktions-Maschine ohne psychische Emotionen betrachtet. Sollten erotische Gefühle der Zuneigung, der Sympathie, der tantrischen Verschmelzung zweier vitaler Persönlichkeiten keine Rolle mehr spielen?

Zudem wäre es die selbstbestimmte Angelegenheit erwachsener Männer, sich für diese oder jene Lösung zu entscheiden, keine Berechtigung von Eltern, ihren Kindern diese Entscheidung vorwegzunehmen.

Bei umstrittenen medizinischen Befunden müssten Eltern entscheiden, wie

Christian Rath meint. Diese Position wäre nur zur Vermeidung von Krankheiten einleuchtend, nicht bei der Frage subjektiver Lebensgestaltung. Schließlich sollten Eltern auch nicht darüber bestimmen, ob der Säugling Künstler oder KFZ-Mechaniker werden muss.

Wenn das Leben des Kindes in Grundsatzentscheidungen bereits ab der Wiege prädestiniert werden darf, kann man von der demokratischen Idee eines selbstbestimmten Lebens Abschied nehmen. Dann hätte ein paternalistisch-religiöser Calvinismus die Idee des mündigen Menschen vollständig unterlaufen.

Religiöse Selbstbestimmung kann nur Angelegenheit von Erwachsenen sein, die bei vollem Bewusstsein ihre Wahl treffen können. Das betrifft auch den Ritus der Taufe, selbst wenn sie keine „unauslöschlichen Siegel“ im Körper der Kinder hinterlässt.

Die herrschenden Monotheismen müssen an tief verdrängten, erheblichen Zweifeln leiden, dass sie fürchten, ihre herangewachsenen Kinder könnten der Religion ihrer Eltern, ihrer Nation oder ihrer traditionellen Bezugsgruppe untreu werden. Weshalb sie bereits im unmündigen Zustand diversen Göttern geweiht werden müssen, um irreversible Biographien herzustellen.

Es sind dieselben Modernisten, die täglich Neues fordern, gleichwohl die uralten Traditionen der Religion mit Hieb und Stich verteidigen. Kinder sind nicht Besitz der Eltern, über den die Erziehungsberechtigten unbegrenzt verfügen.

Freiheitliche Erziehung muss dafür sorgen, dass die autonome Selbstentfaltung des Heranwachsenden möglichst wenig eingeschränkt wird und unvermeidliche elterliche Prägungen dem vernünftig gewordenen Kinde zur Prüfung und somit zur möglichen Revision vorgelegt werden.

Religiöse oder irreligiöse Selbstbestimmung der Kinder wird heute milliardenfach durch das religiöse Selbstbestimmungsrecht ihrer Eltern vereitelt, die sich – ausgestattet mit selbstverfertigten himmlischen Legitimationen – als unumschränkt-diktatorische Kinderbesitzer deklarieren. Im Namen unfehlbarer Instanzen, die man selbst autorisiert hat, werden die Kinder auf die Spur der Eltern gezwungen.

Das größte Hindernis für die demokratische Weiterentwicklung der Völker ist ein maßlos ausgedehntes und mit heiligem Siegel versehenes Recht der Eltern, das Leben der folgenden Generationen in wichtigen Prinzipien zu formen und zu prädeterminieren. Während die Vergangenheit in technischen, wirtschaftlichen oder philosophischen Bereichen nichts mehr gilt, hält die Religion den Menschen im Bann einer zu glaubenden Heilsvergangenheit, an der nicht gerüttelt werden darf.

Wer nicht neu denkt, so die täglichen Parolen, verliert die Zukunft – mit Ausnahme der Religion, in der am meisten gilt, was am ältesten und ehrwürdigsten ist. Schon vor Tausenden von Jahren haben Abraham, Jesus und Mohammed die Weichen für die menschliche Entwicklung gestellt, die nur von Tollkühnen verändert werden, welche sich vor höllischen Strafen nicht fürchten.

Historische Differenzen. Die Logik des Rechts wird unterlaufen durch Fragen notwendiger Sensibilität gegen jüdische Mitbürger, denen die Deutschen vor Dekaden schreckliches Leid angetan haben. Seltsamerweise sind es vor allem Rechtsexperten, die sich auf eine Rechtsdebatte gar nicht einlassen, sondern für religiöse „Rücksichtsnahme“ gegenüber den Opfern der Deutschen plädieren.

Christian Bommarius schäumt gegen vermeintlich antisemitische Motive der Beschneidungsgegner, selbst innerjüdische Meinungsverschiedenheiten um das Thema nimmt er nicht zur Kenntnis.

Auch Christian Rath legt nur Gründe historischer Opportunität vor: „Nach allem, was Juden von Deutschen angetan wurde, sollte sich der Einsatz für jüdische Säuglinge nicht gerade gegen jüdische Eltern richten.“

Andreas Gotzmann, Michael Wolffsohn und andere haben die Öffentlichkeit gründlich darüber informiert, dass jüdische Identität sich nicht auf die Beschneidung reduzieren lasse, der anfängliche Alarmismus eines Micha Brumlik völlig unangemessen gewesen sei. Juden und Muslime sind willkommen in Deutschland, nicht aber Bestrebungen, das Recht mit religiösen Mitteln auszuhebeln, als hätten Gläubige das Privileg beliebiger Sonderrechte.

Matthias Lohre verweist zu Recht auf die Alternative eines symbolischen Akts. „Diese Debatte gibt es unter Muslimen und Juden, aller behaupteten Absolutheit des Beschneidungsgebots zum Trotz. Den Beteiligten fehlte dazu der Mut. Verlierer sind Hunderttausende Jungen. Ihnen wird vorenthalten, was Politiker aller Parteien hatten: eine Wahl.“

Als Kompromiss könnte man sich sehr wohl eine Übergangsfrist zur notwendigen Debatte vorstellen. Grundsätzlich aber darf der Grundsatz: vor dem Recht sind alle Menschen gleich, durch niemanden beeinträchtigt werden.

Das Fundament aller Menschenrechte wird in der Debatte gar nicht erwähnt. Dass der Kern des demokratischen Rechts das Vernunft- oder Naturrecht ist – heute spricht man von universellen Rechten – ist so gut wie unbekannt. Noch weniger, dass der Untergang der Deutschen mit der Verwerfung des Vernunftrechts der Aufklärung durch nationale Sonderrechte begann.

Die historische Rechtsschule in der Romantik verwarf das „kalte und abstrakte Vernunftrecht“ Pufendorfs und Kants und ersetzte es mit dem Rechtsempfinden des jeweiligen Volkes. Eine internationale Rechtsverständigung unter den Völkern hätte es auf dieser Grundlage nie gegeben.

Da jedes Volk andere Völker als unterwertig, da Gläubige absolutistischer Erlösungsreligionen Andersdenkende als Höllengeburten betrachten, wäre es auf der Basis traditioneller Sonderrechte niemals zu einer UN-Erklärung allgemeiner Menschenrechte gekommen. Selbst die Vertreter der historischen Rechtsschule konnten sich nicht einigen, ob das römische Recht (die Fraktion der „Romanisten“) oder das germanische Recht (die „Germanisten“) dem deutschen Volk angemessen sei.

Neben dem Vernunftrecht und dem historischen Recht gibt’s noch das positivistische Recht: Recht ist, was „positiv“ (von ponere = setzen) in den vorhandenen Rechtsbüchern gesetzt ist – aus welchen Gründen auch immer. Übergeordnete Gesichtspunkte zur ständigen Weiterbildung des Rechts zu einem immer „gerechteren“ Recht werden von Rechtspositivisten abgelehnt.

Recht ist, was Recht ist. Da ist es nicht mehr weit zum Prinzip: Macht bestimmt das Recht, des Carl Schmitt, dem anfänglichen Starjuristen der Nationalsozialisten. Wer bestimmt das Recht, wenn nicht die Mächtigen der Gesellschaft und ihre servilen Rechtsexperten?

Rechtsphilosophische Aspekte werden in der Beschneidungs-Debatte mit keinem Wörtchen erwähnt. Die Gesellschaft ist in Rechtsdingen noch unbeleckter und uninformierter als in Zauberkunststücken der Börsen.

Durch Kodifizierung von Sonderrechten in der Beschneidungsdebatte besteht nun die nicht geringe Gefahr, dass unser universelles Recht des Grundgesetzes allmählich ausgehöhlt und in ein Sammelsurium historischer Sonder-Rechte verwandelt werden könnte. Unstatthafte Privilegien erzeugen Nachahmungsgelüste.

Demnächst kommen Mädchenbeschneider und verlangen – mit Verweis auf das Recht männlicher Beschneidung – dieselben Rechte. Fehlte nur noch, dass alle Schariagesetze auch in Demokratien anerkannt werden wollen. Dies würde zu Parallelgesellschaften und zum Ruin des Vernunftrechts führen. Sehr wohl könnte man hier fordern, wehret den Anfängen.

In Wirklichkeit geht es nicht um einen hässlichen Streit zwischen jüdischen und nichtjüdischen Deutschen, sondern um einen stellvertretenden Machtkampf zwischen demokratischen und religiös-antidemokratischen Kräften.

Auffällig, dass Vertreter der Religionen sich um die drohende Gefährdung des Rechtssystems keinen Deut scheren. Mit absolutistischem Befehlston – „Abrahams Befehl zur Beschneidung steht nicht zur Disposition“ – und unter Aufbietung aller Höllenstrafen wegen falscher Motivation wird die Rechtsbeugung zu ihren Gunsten erwartet, basta! Zwar wird vom Zentralrat der Juden inzwischen zur Debatte aufgerufen, doch was soll debattiert werden, wenn das Ergebnis a priori festliegt?

Die Debatte um gleiches Recht für alle hat bei griechischen Wanderlehrern, den Sophisten, begonnen. Bei ihren Streifzügen durch die Länder rund ums Mittelmeer waren ihnen die unterschiedlichen, ja unvereinbaren Gesetze der Völker aufgefallen. Das widersprach ihrem erwachenden Gefühl der Logik und dem zunehmenden Bewusstsein der natürlichen Gleichheit aller Menschen.

Sie begannen das Recht nach „Künstlichkeit“ und „Natürlichkeit“ zu unterscheiden. Künstlich waren die spezifischen Gesetze der separierten Völker, natürlich war das Gesetz, das allen Menschen zukommen müsste, weil alle Menschen von Natur aus gleich seien.

Das Naturgesetz wird heute verstanden, als wären an Bäumen und unter Holunderbüschen Sätze in Geheimschrift angeschrieben, die uns das Naturrecht aufnötigten. Ein solches Naturgesetz wird von Rechtspositivisten mit dem Argument verworfen, aus Sein könne kein Sollen abgeleitet werden – der naturalistische Fehlschluss.

Aus herrschenden Zuständen können in der Tat keine optimalen Normen abgeleitet werden. Wird in China die Todesstrafe exekutiert, ist diese Tatsache keine Begründung für das staatliche Recht, seine Verbrecher hinzurichten.

In der Natur gibt es gar kein eindeutiges Sein, dazu ist sie zu vielfältig organisiert. In der Natur gibt es nichts, was es nicht gibt. Die beliebte Methode der Tierforscher, aus dem Verhalten der Tiere das Sollen der Menschen abzuleiten, wäre ein völliges Willkürsystem, denn bei Tieren sind alle Verhaltensweisen zu beobachten. Von der „Grausamkeit“ gegenseitigen Fressens bis zur anrührenden Empathie und symbiotischen Hilfsbereitschaft über alle Tiergattungen hinweg.

Nebenbei: im Tierreich gibt es keine Grausamkeit, sondern nur das auf Gegenseitigkeit beruhende Prinzip des Ernährens und Ernährtwerdens. Eine Natur, die sich durch sich selbst erhält, ist ohne dieses Prinzip nicht denkbar. Alle Lebewesen, alle Bausteine der Natur, sind Bestandteile eines unbegrenzten Stoffwechselkreislaufs, in dem alles zu allem werden kann. Nur der homo sapiens ist grausam, quält und mordet Millionen von Tieren um des Quälens und Mordens willen.

Das Naturrecht der Griechen hat mit dieser außermenschlichen Natur nur theoretisch zu tun. Es bedeutet die philosophische These, dass die Menschen von Natur aus im Prinzip gleich sind. Nicht im Sinne klonartiger Uniformität, sondern einer Gleich-Wertigkeit aller unterschiedlichen Individuen.

Gemeinsame Natur ist gemeinsame Vernunft, die jedem Menschen als Grundausstattung vom Kosmos übergeben wird, die er aber selbständig entwickeln und entfalten muss.

Die gleiche Vernunft, die in allen Menschen vorhanden ist, durch Gespräche auszugraben und ans Licht zu bringen, ist Zweck der sokratischen Mäeutik.

Bei Beginn des Gesprächs müssen erst die „künstlichen“ Ablagerungen weggeräumt werden, die durch Eigenheiten, Spezifitäten und Deformationen der individuellen Biografien entstanden und die Naturschicht der gemeinsamen Vernunft überlagert und erstickt haben.

Gelingt es den Gesprächspartnern, durch präzise Fragen zu einem gemeinsamen Plateau vorzustoßen, können sie den Rekurs in die Tiefe beenden und am Leitfaden der Logik zum Ausgangspunkt des Gesprächs zurückkehren. Mit der glücklichen Erfahrung, dass Meinungsunterschiede nur perspektivischen Verzerrungen differenter Lebensumstände geschuldet sind und prinzipiell überwunden werden können.

Für postmoderne Ohren ist das diskursiv erarbeitete Glück der Übereinstimmung eine totalitäre und manipulierte Egalisierung.

In der TAZ-Streitfrage dieser Woche, ob Politiker im Wahlkampf immer die Wahrheit sagen, wird nach Art des postmodernen Schlachthauses die Wahrheit gemetzelt. Carmen Dege, promovierte Politologin, will Lüge nicht mehr unter dem Aspekt der Wahrheit befragen, sondern welchen Interessen sie diene. Was Politiker äußerten, sei weder Wahrheit noch Lüge, sondern Interesse. Es sei Meinung.

Jetzt fällt ein bemerkenswerter Satz: „Ist alles, was gesagt wird, schlicht wahr, wird der Bürger seines mündigen Urteils beraubt, er ist nicht mehr in der Lage, selbstbestimmt zu handeln, sondern nurmehr der, der arbiträr (= willkürlich) aus kaum unterscheidbaren Angeboten wählen muss.“ (TAZ)

Das ist das absolute Gegenteil der wahrheitssüchtigen Griechen, die unter Wahrheit die Freiheit und das Glück der Menschen gesehen haben. Wenn nur noch das Interesse gelten soll wie im Neoliberalismus, müsste man fragen, ob die Interessenten ihr wahres Interesse überhaupt erkennen können.

Freiheit unter postmodernen Vorzeichen wäre nur möglich, wenn man seinen Denkapparat ausschaltete, um nicht durch das Diktat der Wahrheit zu einer Meinung gezwungen zu werden. Man könnte von der faschistischen Funktion der Wahrheit reden. Jedes mäeutische Gespräch zur Suche nach der verlorenen gemeinsamen Vernunft, wäre eine Folterprozedur wie Waterboarding.

Auf der Grundlage unendlich vieler wahrheitsunfähiger Interessen ist kein Naturrecht aufzubauen. Die universellen Menschenrechte fielen weg. Im neoliberalen Reich der Interessen kann‘s keine gleiche Moral geben. Gibt’s nur moralfreie wirtschaftliche Interessen und keine gleiche Moral, kann‘s auch keine Basis für brückenbauende Gespräche geben. Höchstens Verhandlungen über divergente Interessen, in denen sich der Mächtigere durchsetzt.

Absage an eine gemeinsame Wahrheit ist die Übergabe menschlichen Problemlösens an die Mächte der Gewalt. Vernunft hat ausgedient und darf an der Garderobe der Evolution abgegeben werden. Rechtliche Streitigkeiten könnten dann wie im Mittelalter der Raubritter oder im Wilden Westen der Viehbarone nur noch durch Schwert und Pistole ausgefochten werden.

Unterschiedliche Einzelgesetze der Völker können nur überbrückt werden, so die Sophisten, wenn sie an einer über ihnen stehenden Norm gemessen werden, die über ihren Wert entscheiden. Die Stoa war überzeugt, dass jedes irdische Recht dem Kosmos entstammt, der als Logos nicht nur die Natur, sondern auch die menschliche Vernunft durchwaltet.

Mensch und Natur sind eines Stammes. Beruft sich der Mensch auf die Natur, kann er seine eigene Vernunft befragen, denn Natur ist identisch mit Vernunft.

In Rom fand die stoische Lehre von der gemeinsamen Basis allen Rechts in der Vernunft ihre schriftlich fixierte Anerkennung. Die Grundlage des formalen Rechts muss in einer objektiven Rechtsverordnung verankert sein, die aus der Menschennatur stammt und unabhängig von jedem gesetzten Recht im ewigen Gesetz des Logos begründet ist.

So entwickelte sich die römische Lehre vom Naturrecht, das durch die Vernunftnatur für alle Menschen gleich war und bei allen Völkern lehrt, was zeitlos rechtens sei. Mit anderen Worten: jeder Mensch hat von Natur aus die gleiche Vorstellung von Freiheit, Glück und Selbstbestimmung.

Nur die verschiedenen, meist religiösen Sonderrechte im Namen eines Gottes, haben diese gemeinsame Urvernunft nachhaltig zerstört.

Die vielen Schuttmassen müssen wir wegräumen, die den Menschen vom Menschen und das Volk vom Volke trennen, um zu einem Weltethos zu gelangen, das nicht auf dem trügerischen Boden eines Heiligen Geistes, sondern auf der stabilen Grundlage der gemeinsamen Vernunftwahrheit aufgebaut werden kann.

Das Heilige trennt, nur die Wahrheit der Natur kann uns zusammenbringen.