Kategorien
Tagesmail

Tanz des Aufruhrs XIII,

Tanz des Aufruhrs XIII,

eine religiöse Nation entschied sich gegen Humanität und enthüllte das Geheimnis ihrer Nächstenliebe – als selbstsüchtige Eigenliebe, die ihren unversehrten Leib fürs Jenseits bewahren muss.

Das apostolische Glaubensbekenntnis deklariert:
„Ich glaube … an die Auferstehung des Fleisches.“

Das Wort ward zum Fleisch, damit das Fleisch zum ewigen Wort werden kann:

„Die Seele geht Gott entgegen und wartet darauf, „einst mit ihrem verherrlichten Leib wiedervereint“ zu werden. Die vom Leib getrennte Seele ist kein „vollständiger Mensch“. Der Mensch ist nur (vollständiger) Mensch, wenn Seele und Leib vereint sind. Und das geschieht wieder bei der „Auferstehung des Fleisches“. „Durch den Tod wird die Seele vom Leib getrennt; in der Auferstehung aber wird Gott unserem verwandelten Leib das unvergängliche Leben geben, indem er ihn wieder mit unserer Seele vereint.““

Nur vordergründig ging es in der Abstimmung des Bundestages um Organspenden. In Wirklichkeit ging es um eine demonstrative Bestätigung der BRD als christliche Nation. Deshalb die ganz freie Form der Abstimmung, ohne Fraktionszwang. Niemand sollte sagen können, die Parteiführungen hätten ihre Gefolgschaft zum Glaubensbekenntnis gezwungen.

„Nach allgemeiner Lehre wird der Leib in voller Unversehrtheit auferstehen, frei von Missbildungen, Verstümmelungen und Gebrechen. Thomas von Aquin lehrt: „Der Mensch wird in der größten natürlichen Vollkommenheit auferstehen“, darum wohl im Zustand des reifen Alters. Zur Integrität des Auferstehungsleibes gehören auch die Organe des vegetativen und des sensitiven Lebens einschließlich des

Geschlechtsunterschiedes. Die vegetativen Funktionen werden jedoch nicht mehr stattfinden. Mt 22,30: „Sie sind wie die Engel Gottes im Himmel.“ (kathpedia.com)

Platon, Vorläufer des Christentums, glaubte an die Unsterblichkeit der Seelen; die Körper der Menschen würden wieder zu Staub werden. Nach dem Prinzip des Übertrumpfens glaubten die Urchristen an die Ewigkeit leib-seelischer Einheit, in der nichts verloren gehen durfte.

Die Geretteten mussten vollständig an Leib und Seele sein, damit sie die himmlischen Wonnen uneingeschränkt genießen konnten. Die Verdammten mussten vollständig sein, damit die Qualen der Hölle sie mit voller Gewalt treffen mussten.

Mit der ewigen Dauer von Leib und Seele feierte Paulus den totalen Sieg über die Welt:

„Gesät wird in Vergänglichkeit, auferstanden in Unvergänglichkeit; gesät wird in Unehre, auferstanden in Herrlichkeit; gesät wird in Schwachheit, auferstanden in Kraft; gesät wird ein sinnlicher Leib, auferstanden ein geistförmiger Leib.“

Das war der perfekte Triumph des Himmels über die Natur der Heiden, in der geerntet wird, wie gesät wurde. Der irdische Kosmos war vergänglich, unehrenhaft, schwach und sinnlich; der überirdische ewig, tugendhaft, allmächtig und übersinnlich.

Es war ein Wunder, wie der sinnliche Leib in einen geistlichen verwandelt werden konnte. Es war der sichtbare Triumph des Glaubens über die Welt – der gegenwärtig als Klimakatastrophe zum Ereignis der Weltpolitik geworden ist. Die Masse der Verlorenen wird durch die Veränderungen untergehen, eine winzige Minderheit hofft der Hölle zu entgehen – im Weltall oder auf atomar geschützten, glücklichen Inseln.

Der gläubige Bundestag sorgte dafür, dass die psychophysische Vollständigkeit der Toten erhalten blieb, damit sie den uneingeschränkten himmlischen und höllischen Folgen ihres Absterbens gerecht werden.

Kein Redner erinnerte an die religiösen Gründe seines Standpunktes oder – horribile dictu – an die antireligiösen. Ein deutsches Parlament bringt das Kunststück fertig, sich seiner abendländischen Frömmigkeit zu vergewissern, ohne sie mit einer einzigen Silbe zu erwähnen. Nein, ein Kunststück war das nicht, es war ein Wunder.

Damit schafften es die Deutschen, den Weg von Kant zur gläubigen Romantik in beschleunigtem Tempo zu wiederholen. Die Nachkriegszeit, unter der Ägide ihrer Befreier, war eine transatlantisch verordnete Aufklärung. Der Einbruch des Neoliberalismus – ebenfalls eine Botschaft der Amerikaner, die sich inzwischen ihrem religiösen Erbe zugewandt hatten – sorgte für eine parallele Rückkehr zum Geist der Gegenaufklärung in Form nationalen Romantisierens:

„Romantisieren heißt, dem Gemeinen einen hohen Sinn, dem Gewöhnlichen ein geheimnisvolles Ansehen, dem Bekannten die Würde des Unbekannten, dem Endlichen einen unendlichen Schein geben.“ (Novalis)

Das bedeutet: gemeiner ökonomischer Erfolg wird zur nationalen Rehabilitierung, gewöhnliches Leben zum Signum der Heilsgeschichte, Bekanntes zum Vorschein der Zukunft, Endliches zum Vorgeschmack unendlichen Fortschritts.

Deutsche müssten keine gewieften Dialektiker sein, wenn es ihnen nicht gelänge, den Gang vom Gewöhnlichen ins Ungewöhnliche umzudrehen in den Gang vom Außergewöhnlichen zum Ordinären, vom Tugendhaften zum Profitinteresse, von wissenschaftlicher Begabung zum Fortschrittsgehabe, von Gelehrsamkeit zum postmodernen Geschwätz. Im aktuellen Fall: von national-religiöser Selbstdarstellung zum lästigen Problem der Organspende.

Wie immer ging die Chose nicht ohne ökumenischen Lobbyismus:

„Die christlichen Kirchen begrüßten die Entscheidung des Bundestags als richtigen Weg. „Wir glauben, dass das heute beschlossene Gesetz geeignet ist, die erfreulich große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung praktikabel und nachhaltig in eine individuelle Bereitschaft zur Organspende zu überführen“, hieß es am Donnerstag in einer weitgehend wortgleichen Erklärung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz und der Evangelischen Kirche in Deutschland.“

Ein veritabler Kardinal muss seinen endgültigen Segen geben:

„Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hat sich ebenfalls gegen eine Widerspruchslösung ausgesprochen. „Die Organspende muss freiwillig sein“, sagte der Chef des größten deutschen Bistums in einem Videostatement. „Die Würde des Menschen ist auch im Sterben und sogar über den Tod hinaus unantastbar. Die Freiheit bei dieser Entscheidung darf deshalb nicht beschnitten werden.“ Die Widerspruchslösung habe den großen Nachteil, dass sie Menschen instrumentalisieren könne.“

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: wer freiwillig anderen Menschen hilft, könnte instrumentalisiert sein. Das müsste dann instrumentalisierte Nächstenliebe sein. Solches muss den Seelenhirten völlig unbekannt sein, predigen sie doch Agape nur zum Zweck, Himmel und Erde zu erobern.

Damit hurtig zu den Fakten. Eine gediegene Mehrheit der Deutschen hält die Widerspruchslösung für richtig. Versteht sich, dass die Vertreter des Volkes – die einmal in vier Jahren fraktionsfrei ihrem Gewissen folgen dürfen – sich nicht darum scheren, was das Volk will.

Hätten sie ihre üblichen Propagandamethoden eingesetzt und das Thema landauf, landab debattieren lassen, auch in Medien, Schulen und Universitäten: es hätte eine riesige Woge an Zustimmung gegeben.

Der Unterschied zwischen passiver und aktiver Zustimmung ist eine listenreiche Sophisterei, um eine befürchtete Zustimmung zu unterlaufen.

Eure Rede sei ja ja, nein nein, was dazwischen ist, ist von Übel. Eine „passive“ Zustimmung kann es nicht geben, wenn die Zustimmung eindeutig ist.

Eine solche liegt vor, wenn zwei Gesprächspartner sich auf die Sprachregel einigen: wer nicht nein gesagt hat, hat ja gesagt. Hier kann es keine Unklarheit geben. Beispiel Körpersprache: wer den Daumen hebt, hat Ja, wer ihn senkt, Nein gesagt. Kinderleichte Spielregeln, versteht jeder, der es verstehen will.

Hat jemand keine Lust, sein Votum schriftlich zu dokumentieren, heißt das noch lange nicht, dass seine Zustimmung lau oder manipuliert wäre. Es gibt viele subjektive Gründe, den Gang zu einer Behörde zu vermeiden. Wer liebt schon lange Schlangen in schlecht durchlüfteten Beamtenfluren? Wer hat Zeit? Wer müsste sich nicht einen halben Tag frei nehmen?

Ist vorher klar gelegt: kein Widerspruch ist Zustimmung, wer könnte auf die Idee kommen, sein Nicht nein als Nein zu bewerten?

Die mangelhaften logischen Fähigkeiten der Deutschen haben bereits die Grundregeln ihrer Kommunikation unterhöhlt. Nun wird klar, warum sie ständig in falsche Kompromissharmonien – oder in auswegloses Nörgeln und Giften verfallen. Weil sie unfähig sind, mit unmissverständlichen Begriffen strenge Dialoge zu führen.

In Talkshows darf jeder minutenlange Monologe halten, anstatt sich mit kurzen Statements zu begnügen, die von seinem Dialogpartner in lapidarer Kürze beantwortet werden müssten. Äußert der erste zehn Gedanken, antwortet der zweite ebenfalls mit zehn Gedanken – die mit den zehn seines Vorredners selten etwas zu tun haben.

Beispiel Fernsehkritik einer Talkshow. Anwesend X, der Trump für einen Lügner und Zerstörer der Demokratie hält. Folgt Y, der sich auf die These seines Vorredners gar nicht einlässt und sich stattdessen darüber empört, dass die Deutschen Putin und Trump auf gleicher Höhe behandeln.

Wenn klar ist, dass ein nicht geäußerter Widerspruch Ja bedeutet, kann man sich lästige Behördengänge sparen. Alles Gerede von Zwangsbeglückung, Überrumpelung oder kollektiver Manipulation geht in die Irre.

Vor kurzem ging durch die Medien das freudige Beschreiben der neuesten Framing- und Nudgingmethoden, mit denen man seine Botschaften in geschickter Verpackung an den Mann bringen kann. Das waren eindeutige Skinner‘sche Verhaltensmanipulationen, mit denen man die Bevölkerung hinters Licht führen kann.

Dazu keine einzige Kritik in den Gazetten – obgleich unerwünschte Inhalte in verführerischer Form verkauft werden sollten. Von unmissverständlicher Sprache konnte keine Rede sein, dennoch schwelgten die Medien in Zustimmung – weil der Betrug sich als neueste Entdeckung der „Kommunikationswissenschaft“ ausgab. Sie propagierte eine Methode, die sie selbst anwandte.

Baerbock, die Grünen, erklärte im Bundestag, der Körper eines Menschen gehöre weder dem Staat, noch der Gesellschaft, sondern dem Menschen allein.

Dem Staat? Die Deutschen sprechen von Staat so lange, bis ihre Demokratie sich in einen solchen verwandelt hat. Eine Demokratie ist kein Staat, sondern Herrschaft eines Volkes, das seinem Beamtenapparat per Parlament Weisungen erteilt. Da ein Zwangsakt nicht vorliegt – wegen klarer Sprachregeln –, kann es in diesem Fall keinen autoritären Staat geben, der machen könnte, was er will.

Ohnehin ist der Baerbocksatz falsch: jeder Demokrat ist ein zoon politicon und somit dem Wohl der Polis verpflichtet. Niemand wird dem „Staat“ das Recht absprechen, von seinen Bürgern Steuern zu verlangen. Alles, was das Parlament als ausführendes Organ des Volkes beschließt, kann kein autoritärer Akt des Volkes sein. Vorausgesetzt, das Volk ist im Vorfeld der Entscheidung ausreichend zu Wort gekommen. Sollte das Volk mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, kann es jederzeit sein Votum widerrufen.

Interessant, dass derselbe Staat von niemandem kritisiert wird, der durch erlaubte inhumane Arbeitsbedingungen und Hungerlöhne die Familien zerstört, alleinerziehende Mütter in kollektive Depressionen treibt und Kinder in Kitas und Schulen nötigt, sie mit angsterregenden Tests zu manipulierbaren Untertanen dressiert. Demselben Staat soll die organisierte Hilfe an kranken Mitmenschen verwehrt werden?

Es gibt den § 323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung:

„(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.“

Da es viele kranke Menschen gibt, die auf Ersatzorgane angewiesen wären, müssten alle, die das effizientere Gesetz der Widerspruchslösung (was andere Nationen bewiesen haben) zu Fall brachten, wegen unterlassener Hilfeleistung vor den Kadi gebracht werden. Eine Hilfe „ohne erhebliche eigene Gefahr, ohne Verletzung anderer Pflichten“, ohne unbequeme Behördengänge!

Da man es jenen leichter machen sollte, die per schweigender Zustimmung helfen wollen als jenen, die diese Hilfe – die sie nichts kostet, denn sie sind mausetot: wann jemand tot ist, sollen Mediziner unter sich ausmachen. In moralischen Debatten haben solche Fragen nichts zu suchen – verweigern, ist es sinnvoll, den wirklichen Helfern das Helfen leicht zu machen und nicht den Liebespredigern, die den kranken Nachbarn im Straßengraben übersehen.

Baerbock spricht: mein Leib gehört mir, er ist mein Eigentum. Niemand hat das Recht, mein Eigentum illegal zu entwenden.

Wer spricht von gesetzlos? Niemand will Baerbock nötigen, etwas gegen ihren Willen zu tun. Sie muss nur eins: sie muss ihn äußern – durch Schweigen. Offenbar zu viel verlangt, um seine amoralische Freiheit zu verteidigen.

Ansonsten gilt Artikel 14 GG: „Eigentum verpflichtet.“

Jemandem etwas zu geben, was ihn überlebensfähig macht, ich aber zum Leben nicht mehr benötige, weil ich tot bin: das soll die Würde meiner Person mindern? Das Neue Testament nennt solche Bigotterien pharisäisch: Pharisäer seihen Mücken und schlucken Kamele.

Heribert Prantl ist gewöhnlich ein zuverlässiger Rechtskommentator. Doch wehe, er wittert heidnisches Ansinnen gegen sein geliebtes Christentum, dann läuten die Glocken vom Bernwardsturm: stürmisch.

„Es darf aber nicht sein, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit künftig unter Vorbehalt steht. Dieses Recht ist ein Fundamentalgrundrecht. Die sogenannte Widerspruchslösung rüttelt an diesem Fundament. Ich halte das für eine Verirrung, für einen schweren, einen furchtbaren Fehler aus guter Absicht. Der gute Zweck und die gute Absicht bestehen darin, auf diese Weise die Zahl der Organe, die künftig für Transplantationen zur Verfügung stehen, zu erhöhen. Der Mangel an Spenderorganen soll also per Widerspruchslösung behoben werden. Das ist ein sehr zweckrationaler Umgang mit Toten und Sterbenden, das ist ein ökonomistischer Umgang mit den Menschen am Ende des Lebens, das ist ein Verfahren, das zum Menschenbild des Grundgesetzes nicht passt.“ (Sueddeutsche.de)

Solange Zwecke und Mittel rational sind: wo ist das Problem? Wäre Weltpolitik insgesamt zweckrational, gäbe es nicht das geringste Problem mit Naturverwüstungen und Klimaverschärfungen. Humane Zweckrationalität wäre der Inbegriff einer utopischen Gesellschaft. Und das soll ein furchtbarer Fehler sein, zwar gut gemeint, aber mit schrecklichen Folgen? Was soll das Ganze mit Ökonomie zu tun haben? Schlägt hier jemand Profit aus einer kollektiven Hilfe? Bereichert sich der Staat?

Man traut seinen eigenen Augen nicht. Was ist in Prantl gefahren?

Die nächsten Sätze werden deutlicher:

„Die Organspende ist Inbegriff der Solidarität, sie ist ein anderes Wort für praktizierte Nächstenliebe. Aber eine Spende muss freiwillig sein. Der Staat darf die Freiwilligkeit nicht per Gesetz simulieren. Genau das aber geschieht mit der Widerspruchslösung. Sie macht aus einer Spende einen Zwangsakt. Sie verwandelt Nächstenliebe in staatlich befohlene Opferung. Das ist nicht menschenwürdig. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Fundamentalsatz des Grundgesetzes gilt im Leben und im Sterben. Und Würde hat auch der tote Mensch; Rechte hat auch der tote Leib. Deswegen ist zum Beispiel die Störung der Totenruhe eine Straftat.“

Ohne zu wollen, entlarvt Prantl die christliche Ethik als Mittel, sich das Jenseits zu verdienen, der Humanisierung des irdischen Lebens aber nicht dienen darf. Der barmherzige Samariter sieht einen Einzigen im Straßengraben. Die vielen anderen Einzelnen im ganzen Staat sieht er nicht, denen mit zufälligen Einzeltaten nicht geholfen werden kann, sondern nur mit politischen Gesetzen, die allen Hilfsbedürftigen zugutekommen.

Keine Freiwilligkeit wird simuliert, kein Zwangsakt liegt vor. Tote können nicht gezwungen werden.

Jetzt erst kommen die Kernsätzevon Prantls Empörung: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Fundamentalsatz des Grundgesetzes gilt im Leben und im Sterben. Und Würde hat auch der tote Mensch; Rechte hat auch der tote Leib. Deswegen ist zum Beispiel die Störung der Totenruhe eine Straftat.“

Was ist die Definition des Menschen? Ein lebendiges Wesen – oder ein totes? Hier scheiden sich die Geister. Prantls Definition des Menschen ist christlich. Der Mensch ist ein unsterbliches Wesen. Eine Grenze seines Lebens gibt es nicht. Also muss die Würde nicht nur auf Erden, sondern auch im Himmel gelten. Welche irdische Würde bräuchte ein Geretteter, der in himmlischen Freuden lebt?

Und was wäre mit jenen Verdammten, die ewig in der Hölle schmoren? Haben die unter teuflischen Qualen noch eine unverletzbare Würde?

Prantl verwechselt seine katholischen Dogmen mit irdischen Demokratiebegriffen. Würde wird bei ihm zum katholischen Sakrament mit einem „character indelebilis“:

Character indelebilis (untilgbares Prägemal) bedeutet in der christlichen Sakramentenlehre, dass bestimmte Sakramente die Person, die sie empfangen hat, unauslöschlich und unwiderruflich „prägen“.

Die Würde des Menschen ist tatsächlich ein „unauslöschliches Siegel“ – im irdischen Leben. Der Glaube an ein Jenseits kann mit solch kryptokatholischen Begriffen nicht hinterrücks für jeden Demokraten verbindlich gemacht werden. Prantls Ministrantenhysterie ähnelt der Böckenförde-Doktrin, die der demokratischen Moral jede Wertigkeit abspricht, wenn sie sich nicht in kirchlichen Dogmen verankert.

Ein Mensch beginnt im Mutterleib und endet mit dem Tod. Danach kehrt er zurück in die Arme der Natur, nicht als Person, sondern als etwas, was die Natur aus ihm zu machen beliebt.

Eine unsterbliche Personalwürde ist ein religiöses Phantasma. Es ist nicht würdelos, als Sprössling der Natur in den Urzustand der Natur zurückzukehren.

Hier scheiden sich die Geister. Eine politische Frage wird benutzt, um mit theologischen Künsten das Christentum als Herrin des Abendlandes zu retten. Hier sehen wir, warum in Deutschland die religiöse Frage fast nie öffentlich debattiert wird. Solange sie mit pseudojuristischen Methoden ans Heilige gekettet ist, kann man sich kontroverse Debatten ersparen.

Prantls Artikel ist kein Plädoyer für die Würde des Menschen, sondern für einen Glauben an die Unsterblichkeit des Menschen. Er bedient sich politischer Begriffe, um für seine unfehlbare Religion zu missionieren.

Deutschland hat komplett verdrängt, dass Würde als Zentralbegriff der Menschenrechte nicht auf christlichem Boden gewachsen ist, sondern auf dem der griechischen Philosophie.

Hier war der Mensch ein endliches Wesen, ein Geschöpf der Natur, das nach einer bestimmten Zeit in den Schoß der Natur zurückkehrte.

Es waren Patriarchen, die die Unsterblichkeit erfanden, um den mütterlichen Primat der Natur zu verleugnen. Die hohen Herren fanden sich so herrlich und unersetzbar, dass sie Unvergänglichkeit für sich forderten. So entstanden die Religionen der Unsterblichkeit.

Ganz anders in Matriarchaten:

„Wenn der Tod auch lange aufgeschoben war, so nahte er doch unvermeidbar. Patriarchen konnten sich mit diesem grässlichen Gedanken nicht abfinden. Die matriarchalischen Religionen hingegen waren in der Akzeptanz des Todes realistischer. Sie erhoben zur Pflicht der Weisen, neben der Schönheit der Natur auch ihre Hässlichkeit, Verderbtheit und den Zufall wahrzunehmen. Der Tod war so wichtig wie die Geburt. Missionare konnten die Todesgöttin in Religionen der Eingeborenen nur als Teufelin beschreiben.“ (Walker, Tod)

Erst ab der Aufklärung wurde der Unsterblichkeitsglaube prinzipiell in Frage gestellt:

„O Tod, Göttliche, auf deinen Ruf kehren wir alle zu dir zurück und vergehen in deiner Umarmung. Nimm deine Kinder auf in den gestirnten Schoß. Befreie uns von Zahl, Zeit und Raum.“ (Alfred de Vigny)

Es waren machtgierige Patriarchen, die sich mit Endlichkeit nicht mehr begnügen wollten und die Unsterblichkeit erfanden. Unsterblichkeitsfanatiker wie Platon oder die Erfinder des Christentums waren es, die den Menschen verboten, ihrem Leben eigenmächtig ein Ende zu bereiten.

Das mühselige Leben auf Erden war göttliche Strafe für die Sünde der Urmenschen, für welche die ganze Menschheit büßen musste.

Auch im modernen Staat ist Selbstmord verboten. Der mündige Mensch ist nicht mündig genug, über sein Leben selbst zu bestimmen. Zur Würde des Menschen gehört nicht, seinem Leben in eigener Vollmacht ein Ende zu bereiten. Und wenn er sein Leben noch so sehr als Last und Leiden empfindet. Nach Abschaffung der Todesstrafe gilt die Lebensstrafe: solange der Mensch in biologischen Zuckungen existiert, hat er sein Martyrium zu ertragen.

Hier sehen wir den Zusammenhang: derselbe Untertan, dem es schwer gemacht wird, anderen Menschen zu helfen, soll selbst so lange wie möglich seine irdische Pein ertragen. Deus lo volt.

Augustinus behandelte Selbsttötung wie Mord. Selbsttötung auf göttlichen Befehl hingegen war erlaubt.

Mit Würde kann man diese theokratischen Anmaßungen der deutschen Demokratie nicht mehr bezeichnen. Das Verbot autonomer Selbsttötung ist mit dem ersten Artikel des Grundgesetzes unvereinbar.

Auch Unsterblichkeitsdenker Platon verbot die Selbsttötung des Menschen. Doch Platon war die Ausnahme unter den griechischen Philosophen.

Für Euripides war der Tod „ein notwendiger Vorgang, der als solcher nichts Schreckliches hatte!“

Schon in der griechischen Abnabelung vom Mythos war von einem Gedanken an das Jenseits keine Rede mehr. Tod und Grab bedeuteten das Ende des Lebens. Der vernünftige Mensch freute sich seines Lebens und ertrug sein Leiden, solange er es ertragen und der Gemeinschaft nützen konnte.

Den Zeitpunkt seines Abschieds bestimmte er allein – und kein Gremium von Medizinern, Priestern und Politikern, die sich als Herren über Leben und Tod aufspielen. Wie in der deutschen Würderepublik, deren Würde zur Strafe werden kann, ein unwürdiges Leben zu führen.

In der Stoa entschied der Weise selbst über das Ende seines Lebens:

„Nach Abwägung aller Momente hatte der Mensch die Möglichkeit, in klarer Erkenntnis aus dem Leben zu scheiden. Der „wohlerwogene Freitod“ ist sein sittliches Recht. Stoiker waren Menschen des Diesseits. Das Leben nach dem Tode kümmerte sie nicht. Die Höllenstrafen des Volksglaubens waren für sie Ammenmärchen. Ihre Lebenskunst gründete sich in der Überzeugung, der Mensch könne aus eigener Kraft seine sittliche Bestimmung erreichen.“ (Pohlenz, Die Stoa)

Sokrates setzte sich mit aller Leidenschaft für das Wohl seiner Polis ein. Aus Feigheit oder mangelndem Mut, seine Stimme gegen Unrecht zu erheben, hätte er nie seinen Posten als Stachel im Fleisch der Demokratie aufgegeben.

Als er angeklagt wurde, zögerte er keinen Moment, seinen Anklägern ins Angesicht zu widerstehen und seine kritische Meinung zu sagen. Die Todesstrafe ängstigte ihn nicht. Selbst wenn es ein Leben nach dem Tode gäbe, würde er mit den Göttern der Unterwelt nicht anders verfahren als mit den Lebendigen auf dem Marktplatz von Athen: er würde sie dialogisch überprüfen.

Wenn er gelegentlich schwankte, was das Richtige sei, befragte er sein „Bauchgefühl“, das er Daimonion nannte. Dieser Urinstinkt reagierte eigenartig:

„Als Daimonion wird in der antiken Literatur eine innere Stimme bezeichnet, die der Überlieferung zufolge dem Philosophen Sokrates warnende Zeichen gab, um ihn von Fehlentscheidungen abzuhalten. Wenn das Daimonion schwieg, deutete er dies als Billigung seines Verhaltens.“

Sollte Sokrates die Logik der Widerspruchslösung vorausgeahnt – und gebilligt haben?

 

Fortsetzung folgt.